BayObLG - Beschluß vom 21.12.1987
RReg 2 St 416/87
Normen:
StGB §§ 16, 17, 142 Abs. 1 ; StPO § 267 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 365 (Bär)

Umfang der Feststellungen über die Art der Beteiligung eines alkoholisierten Kraftfahrers an einem Unfall

BayObLG, Beschluß vom 21.12.1987 - Aktenzeichen RReg 2 St 416/87

DRsp Nr. 1998/9762

Umfang der Feststellungen über die Art der Beteiligung eines alkoholisierten Kraftfahrers an einem Unfall

»1. Bei einem alkoholisierten Kraftfahrer, der einen Pkw angefahren und beschädigt hat, gehört zu den Feststellungen über die Art seiner Beteiligung an dem Unfall auch die Feststellung seiner Blutalkoholkonzentration.2. Seiner diesbezüglichen Verpflichtung genügt der Unfallverursacher nicht dadurch, daß er dem Geschädigten mitteilt, der Unfall sei von ihm verursacht worden und er werde den Schaden regulieren.3. Ein Irrtum über den Umfang der Feststellungen, die zu ermöglichen sind, ist Verbotsirrtum, der den Vorsatz unberührt läßt.