Die Klägerin handelt mit Eisen- und Stahlerzeugnissen. Der Beklagte ist Geschäftsführer des Unternehmens B.I. in O./Italien, das sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Stahldrähten befaßt.
Im März 1990 bestellte die Klägerin bei B.I. 150 t Schweißdraht, den sie an einen chinesischen Kunden weiterveräußern wollte. Bezüglich der Legierung des Drahtes vereinbarte die Klägerin mit der B.I. für Chrom, Kupfer und Nickel bestimmte Toleranzwerte. Die Zahlung des Kaufpreises von 206.957,50 DM stellte die Klägerin durch ein Akkreditiv an die W. Bank in der Weise sicher, daß gegen Vorlage von Prüfzeugnissen die Auszahlung erfolgen sollte.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|