Die am 1. Oktober 1965 geborene Klägerin begehrt von den Beklagten Schadensersatz wegen Verdienstausfalls.
Die Klägerin wurde als Beifahrerin eines von B. gesteuerten Motorrades am 14. August 1982 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt, den der Beklagte zu 2) mit seinem bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversicherten Personenkraftwagen verursacht hat. Während B. und seine Haftpflichtversicherung, die am Revisionsverfahren nicht beteiligten Beklagten zu 3) und zu 4), ihre Verantwortlichkeit in Abrede stellen, steht die volle Einstandspflicht der Beklagten zu 1) und zu 2) für die der Klägerin entstandenen Unfallfolgen außer Streit.
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