OLG Hamm - Beschluss vom 09.12.2016
15 W 407/16
Normen:
BGB § 164, GBO § 29;
Fundstellen:
NotBZ 2018, 72
Vorinstanzen:
AG Lünen, - Vorinstanzaktenzeichen LÜ-11619-12

Umfang einer Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks

OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2016 - Aktenzeichen 15 W 407/16

DRsp Nr. 2017/3587

Umfang einer Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks

Eine Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks deckt nicht eine im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages erklärte Bewilligung der Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 164, GBO § 29;

Gründe

Die zulässige Beschwerde (§ 71 GBO) ist in der Sache nicht begründet.

Das Grundbuchamt hat die von der Beteiligten beantragte Löschung der im Grundbuch in Abteilung II unter laufender Nummer 2 zugunsten der I D (Three) Limited, M, eingetragenen Auflassungsvormerkung in der Zwischenverfügung vom 23.09.2016 zu Recht davon abhängig gemacht, dass die in der Urkunde vom 12.12.2008 abgegebene Löschungsbewilligung (UR-Nr. JB ###/####) von der Vormerkungsberechtigten in der Form des § 29 GBO genehmigt wird.

Die von der Notariatsangestellten I2 in der vorgenannten Urkunde unter Hinweis auf die ihr in § 13 des von der Beteiligten und der I D (Three) Limited abgeschlossenen Kaufvertrages vom 31.01.2008 (UR-Nr.JB ##/####) erteilten Vollmacht im Namen der I D (Three) Limited abgegebene Löschungsbewilligung wird nicht von den erteilten Vollmachten gedeckt.