BayObLG - Beschluss vom 18.06.2020
201 ObOWi 739/20
Normen:
StVG § 25;

Umfang tatrichterlicher Ermittlung bei Nachfahren durch PrivatfahrzeugMessung beim Nachfahren durch ungeeichtes Navigationssystem

BayObLG, Beschluss vom 18.06.2020 - Aktenzeichen 201 ObOWi 739/20

DRsp Nr. 2021/14145

Umfang tatrichterlicher Ermittlung bei Nachfahren durch Privatfahrzeug Messung beim Nachfahren durch ungeeichtes Navigationssystem

Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mittels eines (ungeeichten) Navigationsgerätes in einem Privatfahrzeug sind zur Nachprüfung einer zugunsten des Betroffenen ausreichenden Messtoleranz tatrichterliche Feststellungen zur Art des Gerätes und dessen konkreter Funktionsweise für eine zuverlässige Ermittlung der Geschwindigkeit unabdingbar.

Tenor

I.

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 06.02.2020 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

II.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 25;

Gründe

I.