Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen den Versicherer bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung für befreiten Halter
BGH, Urteil vom 17.02.1987 - Aktenzeichen VI ZR 75/86
DRsp Nr. 1992/3269
Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen den Versicherer bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung für befreiten Halter
»a) Zur Frage, ob und unter welchen Umständen eine "Idealfahrer" im Sinne von § 7 Abs. 2StVG damit rechnen muß, daß ein auf dem Fahrrad auf einem schmalen Bürgerstein im Bereich einer engen Ortsdurchfahrt fahrendes 10 3/4-jähriges Kind plötzlich das Gleichgewicht verliert und auf die Straße stützt.b) Zur Frage des Direktanspruchs gegen den Versicherer nach § 3 Nr. 1PflVG bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung für einen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3PflVG befreiten Halter.«