BVerfG - Beschluss vom 04.03.2015
1 BvR 3280/14
Normen:
VVG § 5a Abs. 1; VVG § 5a Abs. 2 S. 4; VAG § 10a;
Vorinstanzen:
OLG Köln, vom 07.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 170/11

Unterlassen einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union durch das Berufungsgericht; Rückzahlung von Versicherungsprämien wegen angeblicher Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages

BVerfG, Beschluss vom 04.03.2015 - Aktenzeichen 1 BvR 3280/14

DRsp Nr. 2015/7701

Unterlassen einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union durch das Berufungsgericht; Rückzahlung von Versicherungsprämien wegen angeblicher Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

VVG § 5a Abs. 1; VVG § 5a Abs. 2 S. 4; VAG § 10a;

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über die Rückzahlung von Versicherungsprämien wegen angeblicher Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages. Sie beanstandet das Unterlassen einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union durch das Berufungsgericht.

I.