VGH Bayern - Beschluss vom 08.06.2021
11 CS 21.968
Normen:
FeV § 3 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DAR 2021, 584
Vorinstanzen:
VG München, vom 10.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen M 6 S 20.3576

Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge

VGH Bayern, Beschluss vom 08.06.2021 - Aktenzeichen 11 CS 21.968

DRsp Nr. 2021/10684

Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 3 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller, der nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist, wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Untersagung, fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zu führen.