I. Das - die Klageabweisung bestätigende - Berufungsurteil ist dem Kläger am 23. September 1993 zugestellt worden. Seine Revision ist am 8. November 1993 beim Bundesgerichtshof eingegangen. Wegen der Versäumung der Revisionsfrist hat der Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und zur Begründung vorgetragen:
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