Verantwortlichkeit für die erhöhte Verletzungsgefahr eines einen Flüchtenden in berechtigter Weise Verfolgenden
BayObLG, Urteil vom 16.10.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 151/87
DRsp Nr. 1998/9736
Verantwortlichkeit für die erhöhte Verletzungsgefahr eines einen Flüchtenden in berechtigter Weise Verfolgenden
»Wer durch seine Flucht einen anderen herausfordert, ihn in berechtigter Weise zu verfolgen, und hierdurch für ihn eine erhöhte Verletzungsgefahr schafft, ist für einen Unfall, den der Verfolger auf Grund des mit der Verfolgung verbundenen erhöhten Risikos erleidet, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verantwortlich.«