Die Verfassungsbeschwerde betrifft gerichtliche Entscheidungen über die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme.
I. Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizvollzugsanstalt Straubing eine langjährige Freiheitsstrafe. Das Strafende ist auf den 3. Januar 2000 vorgemerkt.
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