Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 10. Oktober 2022 (
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für derzeit zulässig erklärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, das Land A die Kosten der Streithilfe.
Der Wert des Gegenstands des Beschwerdeverfahrens wird auf 202,50 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Beklagte und den Streithelfer zugelassen.
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