BVerfG - Beschluss vom 27.09.1995
1 BvR 414/95
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; ZPO §§ 233 85 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 24 zu Art 20 GG
AP Nr. 45 zu § 233 ZPO 1977
BRAK-Mitt 1996, 88
EzA § 233 ZPO Nr. 36
HFR 1996, 275
NJW 1996, 309
NZA 1996, 111
VersR 1996, 605
Vorinstanzen:
LAG München, vom 17.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 1092/94

Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Überspannung der Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt

BVerfG, Beschluss vom 27.09.1995 - Aktenzeichen 1 BvR 414/95

DRsp Nr. 1996/29733

Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Überspannung der Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt

Versäumt eine ordnungsgemäß geschulte und zuverlässige Bürokraft die ihr übertragene Prüfung fristwahrender Schriftsätze auf das Vorhandensein der erforderlichen Unterschrift, begründet es kein Mitverschulden des sachbearbeitenden Anwalts, wenn er der Bürokraft das Schriftstück persönlich zur Absendung übergeben hat.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; ZPO §§ 233 85 Abs. 2 ;

Gründe:

A.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Unterschriftsleistung unter bestimmenden Schriftsätzen.

I.