Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
I.
Der Oberbürgermeister der Stadt C hat mit Bußgeldbescheid vom 1. Dezember 2009 gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 39 km/h ein Bußgeld in Höhe von 150,00 Euro festgesetzt und daneben ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
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