Der bei der beklagten Maklerfirma angestellte M., Ehemann der Firmeninhaberin, meldete sich Anfang März 1982 auf ein Zeitungsinserat, in dem der Kläger sein Hausgrundstück in E. zum Verkauf angeboten hatte. M. und der Kläger kamen überein, daß sich die Beklagte um Interessenten für das Grundstück bemühen dürfe, daß ihr aber im Fall einer erfolgreichen Vermittlung gegen den Kläger ein Provisionsanspruch nicht zustehe. Als Preisvorstellung nannte der Kläger 290.000 DM.
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