VGH Bayern - Beschluss vom 23.03.2015
20 ZB 15.391
Normen:
AWS § 18 Abs. 4 S. 1 und S. 3; SGB VII § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 24;

Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Ermöglichung der Abholung des Abfalls in der Restmülltonne durch Bereitstellung an einem zugänglichen Ort i.R.d. Unfallvermeidung

VGH Bayern, Beschluss vom 23.03.2015 - Aktenzeichen 20 ZB 15.391

DRsp Nr. 2015/7452

Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Ermöglichung der Abholung des Abfalls in der Restmülltonne durch Bereitstellung an einem zugänglichen Ort i.R.d. Unfallvermeidung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

AWS § 18 Abs. 4 S. 1 und S. 3; SGB VII § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 24;

Gründe

Der gemäß § 124a Abs. 4 Sätze 1 bis 5 VwGO zulässige Antrag hat in der Sache keinen Erfolg.

Die behaupteten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht dargelegt.