Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. Januar 2010 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts wird geändert. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf je 3.750,- EUR festgesetzt.
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