BayObLG - Beschluß vom 19.11.1987
1 ObOWi 272/87
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; OWiG § 73 Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 371 (Bär)

Verwerfen eines Einspruchs wegen Nichtbeachtung einer unzulässigen Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen

BayObLG, Beschluß vom 19.11.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 272/87

DRsp Nr. 1998/9750

Verwerfen eines Einspruchs wegen Nichtbeachtung einer unzulässigen Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen

»Hat das Amtsgericht zwar in unzulässiger Weise das persönliche Erscheinen des Betroffenen angeordnet und wegen Nichtbeachtung dieser Anordnung seinen Einspruch verworfen, liegt noch nicht eine zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führende Verletzung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör.«

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; OWiG § 73 Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen
DAR 1988, 371 (Bär)