OVG Niedersachsen - Beschluss vom 07.06.2010
12 ME 44/10
Normen:
StVZO § 31a; VwGO § 80 Abs. 5;
Fundstellen:
DVBl 2010, 916

Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs; Existenz eines Verwertungsverbotes in der Straßenverkehrszulassungsordnung hinsichtlich der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.06.2010 - Aktenzeichen 12 ME 44/10

DRsp Nr. 2010/10495

Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs; Existenz eines Verwertungsverbotes in der Straßenverkehrszulassungsordnung hinsichtlich der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

Zur Verwertbarkeit einer Abstandsmessung mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 im Verfahren betreffend die Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs (im Anschluss an Beschluss des Senats vom 15.3.2010 - 12 ME 37/10, NJW 2010,1621).

Normenkette:

StVZO § 31a; VwGO § 80 Abs. 5;

Aus dem Entscheidungstext