OLG Köln - Urteil vom 06.11.2015
20 U 108/15
Normen:
VVG § 5a a.F.;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 01.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 372/14

Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen eine Kapitallebensversicherung

OLG Köln, Urteil vom 06.11.2015 - Aktenzeichen 20 U 108/15

DRsp Nr. 2016/18800

Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen eine Kapitallebensversicherung

Hat ein Verbraucher eine im Jahr 1996 abgeschlossene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung im Jahr 1999 gekündigt und ist der Rückkaufwert noch im selben Jahr ein ihn ausgezahlt worden, so ist das Widerspruchsrecht gem. § 5a VVG a.F. 15 Jahre später verwirkt, da der Versicherer sich auf einen Widerruf so lange Zeit nach vollständiger Rückabwicklung der Versicherung nicht mehr einzustellen brauchte.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Juni 2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 372/14 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 5a a.F.;

Gründe

I.