VG Gießen - Beschluß vom 16.06.1995 (6 G 765/95 (3)) - DRsp Nr. 1996/3960
VG Gießen, Beschluß vom 16.06.1995 - Aktenzeichen 6 G 765/95 (3)
DRsp Nr. 1996/3960
Resultieren erhebliche Punktzahlen (hier: 90 Punkte) im Verkehrszentralregister allein aus der geänderten Rechtsprechung des BGH zum Fortsetzungszusammenhang, kann hieraus der Schluß auf die führerscheinrechtliche Ungeeignetheit in der Regel nicht gezogen werden.