VG München - 16.07.1987 (M 17 K 87.890) - DRsp Nr. 1994/16062
VG München, vom 16.07.1987 - Aktenzeichen M 17 K 87.890
DRsp Nr. 1994/16062
Eine Abschleppmaßnahme wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erfordert in der Regel zusätzlich eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Abschleppungen ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer aus sogenannten Sicherheitszonen sind nur dann berechtigt, wenn diese Sicherheitszonen offengelegt und für den Verkehrsteilnehmer auch so erkennbar sind, daß der Verkehrsteilnehmer mit einer Abschleppmaßnahme in solchen Zonen rechnen muß.