Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen ihren Bescheid vom 9. Januar 2017, mit dem sie dem Antragsteller die Fahrerlaubnis der Klassen, A, A1, B, BE, C1, C1E, M, L und S entzogen und die Vorlage des Führerscheins angeordnet hat.
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