Vorbemerkung

Autor: Weingran

Grundsatz

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt den Rahmen vor. Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) füllt diesen aus. Die StVO stellt unter § 3 den Grundsatz auf, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Auch werden für konkrete Situationen, wie Fahrten innerhalb geschlossener Ortschaften, konkrete Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgezeigt. Die BKatV zeigt demgegenüber auf, welche Rechtsfolgen drohen, wenn schneller gefahren wurde.

Schutzzweck der Norm

Den Schutzzweck der Norm fasste der BGH 1984 zusammen: