KG - Beschluss vom 22.03.2015
3 Ws (B) 132/15 - 122 Ss 38/15
Normen:
BKatV § 4 Abs. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVG § 24; StVG § 26a;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 26.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 324 OWi 685/14

Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit um 45 km/hZumutbarkeit eines einmonatigen Fahrverbots

KG, Beschluss vom 22.03.2015 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 132/15 - 122 Ss 38/15

DRsp Nr. 2015/8906

Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit um 45 km/h Zumutbarkeit eines einmonatigen Fahrverbots

Zum Absehen vom Fahrverbot bei der Störung privater Abläufe (Hier: Betroffener besucht seine im Pflegeheim wohnende Ehefrau)

Auf die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft B. wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 26. Januar 2015 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BKatV § 4 Abs. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVG § 24; StVG § 26a;

Gründe: