Am 4. März 1976 verursachte der Beklagte zu 4) mit einem Lastzug des Beklagten zu 1) einen Verkehrsunfall, durch den der bei der klagenden LVA versicherte 24-jährige Kfz-Mechaniker Erwin H. verletzt wurde. Die Klägerin erbrachte Aufwendungen zur beruflichen Rehabilitation ihres Versicherten in Form einer Umschulung zum Zahntechniker, die sie unter Einräumung seiner Mitverantwortung für den Unfall von dem Fahrer und dem Halter des Lastzuges sowie von den Beklagten zu 2) und 3) als deren Haftpflichtversicherern zu 75% ersetzt verlangt.
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