Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

An das

Verwaltungsgericht .

... (Anschrift)

In Sachen

Tabea Anton, (Adresse)

- Klägerin und Antragstellerin -

vertreten durch den Unterfertigten

gegen

(Anschrift Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde)

vertreten durch (Fahrerlaubnisbehörde),

diese vertreten durch (Amtsleiter)

- Beklagte(r) und Antragsgegner(in) -

wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis

erheben wir namens und im Auftrag des Klägers

Anfechtungsklage

mit den

Anträgen:

I.   Der Bescheid der/des Beklagten vom 01.08.2016 wird aufgehoben.

II. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Begründung:

I.

Der Klägerin wurde am 02.01.2014 eine Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Am 03.01.2016 um 01.30 Uhr beging sie folgende Verkehrsordnungswidrigkeit: Sie hielt bei einer Geschwindigkeit von 98 km/h den erforderlichen Abstand von 49,0 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 18 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowerts. Mit bestandskräftigem Bußgeldbescheid vom 07.03.2016 wurde die Tat u.a. mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet. Mit Bescheid vom 01.08.2016 (Anlage K1) ordnete die Fahrerlaubnisbehörde gegenüber der Klägerin die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

II.

Die Klage ist zulässig und begründet.