BAG - Urteil vom 24.02.2022
6 AZR 333/21
Normen:
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 138; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 147 Abs. 1 S. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 276; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 626; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
AP BGB _ 620 Aufhebungsvertrag Nr. 51
ArbRB 2022, 196
ArbRB 2022, 65
AuR 2022, 184
AuR 2022, 330
BAGE 177, 177
BB 2022, 1331
DB 2022, 1584
EzA BGB 2002 _ 611 Aufhebungsvertrag Nr. 11
EzA-SD 2022, 3
EzA-SD 2022, 4
MDR 2022, 1169
NJW 2022, 1970
NZA 2022, 779
NZA-RR 2022, 386
NZA-RR 2023, 1
NZG 2022, 1202
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 8 vom 24.02.2022
ZIP 2022, 1121
ZInsO 2022, 1881
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 17.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 1124/20
ArbG Paderborn, vom 03.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1619/19

Widerrechtliche Drohung mit Kündigung zur Herbeiführung eines AufhebungsvertragsGebot fairen Verhandelns als vertragliche Nebenpflicht im Vorfeld des Abschlusses eines AufhebungsvertragsBeurteilungsspielraum der Tatsachengerichte bei den Gesamtumständen des Zustandekommens eines AufhebungsvertragsRechtmäßigkeit des Angebots eines Aufhebungsvertrags mit sofortiger Annahme ohne Bedenkzeit

BAG, Urteil vom 24.02.2022 - Aktenzeichen 6 AZR 333/21

DRsp Nr. 2022/3871

Widerrechtliche Drohung mit Kündigung zur Herbeiführung eines Aufhebungsvertrags Gebot fairen Verhandelns als vertragliche Nebenpflicht im Vorfeld des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags Beurteilungsspielraum der Tatsachengerichte bei den Gesamtumständen des Zustandekommens eines Aufhebungsvertrags Rechtmäßigkeit des Angebots eines Aufhebungsvertrags mit sofortiger Annahme ohne Bedenkzeit

Der Arbeitgeber verhandelt nicht entgegen § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB deswegen unfair, weil er den von ihm angebotenen Aufhebungsvertrag nur zur sofortigen Annahme unterbreitet und der Arbeitnehmer diesen nur sofort annehmen kann (§ 147 Abs. 1 Satz 1 BGB). Orientierungssätze: 1. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrags eine außerordentliche Kündigung in Aussicht und durfte ein verständiger Arbeitgeber eine solche nicht ernsthaft in Erwägung ziehen, ist diese Drohung widerrechtlich (Rn. 14). 2. Der Prüfungsmaßstab des verständigen Arbeitgebers gilt auch, wenn auf Seiten des Arbeitgebers bei Ausspruch der Drohung ein Rechtsanwalt zugegen ist oder dieser die Drohung selbst ausspricht (Rn. 16 ff.).