Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1 Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2 Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs

Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid

An die

Bußgeldbehörde ...

... (Anschrift)

vorab per Telefax: ...

Datum

Az.: ...

In dem Ordnungswidrigkeitenverfahren

gegen Konstantin Mohr

wegen § 23 Abs. 1a StVG

zeigen wir die anwaltliche Vertretung des Betroffenen an. Vollmacht ist in der Anlage beigefügt.

Es wird

beantragt,

dem Betroffenen wegen der Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

Gleichzeitig wird

Einspruch

gegen den Bußgeldbescheid vom ..., Az. ..., eingelegt.

Zur

Begründung

wird Folgendes ausgeführt:

I.

Der Betroffene wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit vier Parteien, in dem der Vermieter für sämtliche Mieter nur einen einzigen Sammelbriefkasten im Erdgeschoss vorhält. Jeder Mieter besitzt einen Schlüssel zu diesem Briefkasten. Neben dem Briefkasten ist ein Mülleimer positioniert, der dem Aussortieren unerwünschter Werbesendungen dient. Die anderen Mieter sehen jeweils täglich den gesamten Briefkasteninhalt durch und entsorgen an sie oder andere adressierte Werbesendungen sofort in den Papierkorb. Trotz täglicher Öffnung des Briefkastens und Durchsicht der angekommenen Post durch den Betroffenen hat dieser den Bußgeldbescheid, der ausweislich der Zustellungsurkunde am 03.03.2016 in den Briefkasten eingelegt wurde, dort nicht vorgefunden. Erst mit Zustellung eines Bescheids der Fahrerlaubnisbehörde ... vom 15.07.2016, Az. ...