Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.05.2017 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig im Beschlussverfahren zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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