LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.09.2015
5 Sa 861/15
Normen:
BGB § 305c;
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 18.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 660/14

Wirksamkeit einer unter der Überschrift Schlussbestimmung aufgeführten Ausschlussfristenregelung in einem Formular-Arbeitsvertrag

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 861/15

DRsp Nr. 2017/3302

Wirksamkeit einer unter der Überschrift "Schlussbestimmung" aufgeführten Ausschlussfristenregelung in einem Formular-Arbeitsvertrag

Eine Ausschlussfristenregelung im Arbeitsvertrag ist nicht allein deshalb als überraschende Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB anzusehen, weil sie unter der Überschrift "Schlussbestimmungen" aufgeführt ist.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 18. Februar 2015 - 5 Ca 660/14 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen hinsichtlich des Tenors zu 1. teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 309,63 EUR brutto (dreihundertneun 63/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305c;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Vergütung.