OLG Hamm - Beschluss vom 23.06.2022
20 U 128/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Fundstellen:
VersR 2022, 1082
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 16.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 115 O 151/21

Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in einer privaten KrankenversicherungNotwendiger Inhalt eines AnpassungsverlangensInformation über die auslösende Rechnungsgrundlage

OLG Hamm, Beschluss vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 20 U 128/22

DRsp Nr. 2022/11018

Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in einer privaten Krankenversicherung Notwendiger Inhalt eines Anpassungsverlangens Information über die auslösende Rechnungsgrundlage

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.03.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 3.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

[Gründe]

I.

Der Kläger wendet sich gegen Beitragsanpassungen im Rahmen eines zwischen den Parteien bestehenden Vertrages über eine Krankheitskostenversicherung.

Die Beklagte erhöhte in verschiedenen Tarifen die Prämie jeweils zum 01.01.2012, 01.01.2015 und 01.01.2016. Dazu übersandte sie dem Kläger jeweils im vorletzten Monat vor Wirksamwerden der Anpassungen Schreiben, wegen deren Inhalt verwiesen wird auf

Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit dieser Anpassungen, die Rückzahlung vermeintlich überzahlter Prämien, die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Herausgabe von Nutzungen sowie schließlich die Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.