BGH - Urteil vom 15.03.2023
IV ZR 322/20
Normen:
VVG § 203 Abs. 2; VVG § 203 Abs. 5;
Fundstellen:
VersR 2023, 712
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 18.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 180/19
OLG Köln, vom 01.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 20/20

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Erfüllen der Mindestanforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Prämienerhöhungen durch Begründungen

BGH, Urteil vom 15.03.2023 - Aktenzeichen IV ZR 322/20

DRsp Nr. 2023/4989

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Erfüllen der Mindestanforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Prämienerhöhungen durch Begründungen

1. Bei rechtsgrundlos erbrachten Leistungen, die periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, entsteht mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch.2. Die Regelungen in § 8b MB/KK zu den Voraussetzungen einer Prämienanpassung stehen einer Anwendung des niedrigeren Schwellenwertes für eine Prämienanpassung aus den Tarifbedingungen des Versicherers nicht entgegen.3. Neben dem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen bestehtkein Anspruch auf Prozess- oder Verzugszinsen.

Tenor