OLG Stuttgart - Urteil vom 31.03.2022
7 U 276/21
Normen:
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; VVG § 203 Abs. 5; AVB § 11;
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 05.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 337/20

Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in einer privaten Kranken- und PflegeversicherungRückforderung von BeiträgenEinrede der VerjährungZumutbarkeit einer Klageerhebung

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2022 - Aktenzeichen 7 U 276/21

DRsp Nr. 2022/13867

Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung Rückforderung von Beiträgen Einrede der Verjährung Zumutbarkeit einer Klageerhebung

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 05.07.2021, Az. 4 O 337/20, abgeändert:

1.

Es wird festgestellt, dass die Neufestsetzung der Prämien in dem zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/ Pflegeversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer... im Tarif ..3 für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.05.2021 unwirksam und der Kläger nicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrages von 6,51 € verpflichtet war.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 266,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 214,83 € seit dem 28.01.2021 und aus einem weiteren Betrag von 52,08 € seit dem 19.10.2021 zu bezahlen.

3. 4. II. III. IV. V.