Mandatssituation 13.2: Berechnung des Überholweges

Autor: Urbanik

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird zur Last gelegt, fahrlässig überholt zu haben, obwohl er nicht übersehen konnte, dass während des gesamten Überholvorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Der Mandant gibt an, auf einer Landstraße vor einer scharfen Kurve (Sichtweite 350 m) mit ca. 100 km/h einen vorausfahrenden Pkw überholt zu haben. Auf Nachfrage erklärt er, dass keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen für die Überholstrecke angeordnet war. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte entnehmen Sie zusätzlich, dass der mit ca. 70 km/h vorausfahrende und überholte Fahrzeugführer den Sachverhalt zur Anzeige gebracht hat, weil nach seiner Ansicht auf der engen und kurvenreichen Strecke nicht gefahrlos überholt werden könne, erst recht nicht "an dieser Stelle". Ihr Mandant sei ihm persönlich als "Raser" bekannt und er wolle ihm mit der Anzeige einen "Denkzettel" verpassen. Die Fahrzeuglängen der beteiligten Fahrzeuge werden mit 4 m angegeben.

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Welche zulässige Geschwindigkeit hat für den Mandanten und den Gegenverkehr gegolten?

Wie breit war die Fahrbahn und wie breit waren die beteiligten Fahrzeuge?