Würdigung einer Trunkenheitsfahrt, bei der die Fahruntüchtigkeit erst ab einem späteren Abschnitt der Fahrt vorgelegen hat
BayObLG, Urteil vom 27.03.1987 - Aktenzeichen RReg 2 St 404/86
DRsp Nr. 1998/9659
Würdigung einer Trunkenheitsfahrt, bei der die Fahruntüchtigkeit erst ab einem späteren Abschnitt der Fahrt vorgelegen hat
»Eine Trunkenheitsfahrt stellt sich trotz Unterbrechungen als eine Tat im prozessualen Sinn dar, auch wenn in der Hauptverhandlung abweichend zur Anklage ergibt, daß die Fahruntüchtigkeit erst ab einem späteren Abschnitt der Fahrt vorgelegen hat.«