Der Kläger verlangt von dem Beklagten Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, der sich am 26. Dezember 1984 gegen 11.45 Uhr auf dem Autobahnring München im Bereich des Autobahnkreuzes Brunnthal ereignete und bei dem der Pkw des Klägers beschädigt wurde. Sein Fahrzeug, welches von der Zeugin Kr. gesteuert wurde, befand sich im Augenblick des Unfalls auf der linken Fahrspur der in zwei Fahrspuren nach rechts verlaufenden Abzweigung zur BA München-Salzburg. Der Beklagte prallte mit seinem Pkw von hinten gegen das Fahrzeug des Klägers und schob es auf ein davor zum Stillstand gekommenes Fahrzeug auf.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|