Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Haldensleben vom 6. Juli 2023 im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben und zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Haldensleben zurückverwiesen.
I.
Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Betroffene wegen fahrlässiger Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h zu einer Geldbuße von 640,00 Euro verurteilt. Von der Auferlegung eines einmonatigen Regelfahrverbots sah der Tatrichter wegen Fehlens einer groben Pflichtverletzung ab.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|