I. Das Amtsgericht - Jugendgericht - hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zur Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 DM verurteilt und für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eine Sperre von 10 Monaten angeordnet. Der Angeklagte rügt mit der Revision die Verletzung des formellen und des materiellen Rechts.
II. Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet.
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