Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. September 2010 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 4448/10 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18. Juni 2010 wird hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des ersten und zweiten Rechtszugs.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
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