KG - Beschluss vom 13.03.2015
3 Ws (B) 121/15 - 162 Ss 27/15
Normen:
StPO § 40 Abs. 1; StVG § 24a; StVG § 25 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 10.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 315 OWi 222/14

Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung eines Urteils

KG, Beschluss vom 13.03.2015 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 121/15 - 162 Ss 27/15

DRsp Nr. 2015/8905

Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung eines Urteils

Ist eine Ladung zur Hauptverhandlung an den Betroffenen bereits einmal zuvor wirksam zugestellt worden, ist die öffentliche Zustellung des Urteils unter den Voraussetzungen der §§ 71 Abs. 1 OWiG, 40 Abs. 2 StPO zulässig.

Der Antrag des Betroffenen auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 10. Februar 2015 wird verworfen.

Normenkette:

StPO § 40 Abs. 1; StVG § 24a; StVG § 25 Abs. 1;

Gründe: