OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.09.2015
I - 3 Wx 167/15
Normen:
BGB § 40; BGB § 58 Nr. 4; BGB § 67 Abs. 1;
Fundstellen:
ZAP EN-Nr. 113/2016

Zulässigkeit der Wiederholung einer zurückgenommenen Anmeldung zum VereinsregisterZulässigkeit der Auflösung einer nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung unter gleichzeitiger Einberufung der anwesenden Mitglieder als neue Mitgliederversammlung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2015 - Aktenzeichen I - 3 Wx 167/15

DRsp Nr. 2017/3464

Zulässigkeit der Wiederholung einer zurückgenommenen Anmeldung zum Vereinsregister Zulässigkeit der Auflösung einer nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung unter gleichzeitiger Einberufung der anwesenden Mitglieder als neue Mitgliederversammlung

1. Dem Antragsteller ist es nicht verwehrt, eine einmal zurückgenommene Anmeldung zum Vereinsregister (hier: Ausscheiden des alten und Eintritt des neuen 1. Vorsitzenden) bei unveränderter Sachlage zu wiederholen.