Zulässigkeit des Überholens eines vorausfahrenden Fahrzeugs, dessen linker Fahrtrichtungsanzeiger nicht eingeschaltet ist
BayObLG, Beschluß vom 26.05.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 44/87
DRsp Nr. 1998/9689
Zulässigkeit des Überholens eines vorausfahrenden Fahrzeugs, dessen linker Fahrtrichtungsanzeiger nicht eingeschaltet ist
»Ist einem vorausfahrenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger nicht eingeschaltet ist, ist ein Überholen nicht schon deshalb unzulässig, weil sich dieses Fahrzeug einem noch langsameren Vordermann nähert.«