I. Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Januar 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 124/13 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
III. Das Berufungsurteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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