OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.12.2016
7 U 81/15
Normen:
VVG a.F. § 5a Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 07.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 200/14

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rentenversicherungsvertrages aufgrund Widerspruchs des Versicherungsnehmers

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.12.2016 - Aktenzeichen 7 U 81/15

DRsp Nr. 2018/16236

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rentenversicherungsvertrages aufgrund Widerspruchs des Versicherungsnehmers

1. Einer Klage auf Feststellung, dass aufgrund des wirksamen Widerspruchs des Versicherungsnehmers kein Rentenversicherungsvertrag mit dem Versicherer besteht, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da es sich um die Feststellung einer bloßen Vorfrage handelt, aus der sich ggfls. ein bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch herleitet. 2. Auch für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens des Rentenversicherungsvertrages besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, da eine positive Leistungsklage erhoben werden kann. 3. Eine Klage auf Feststellung, dass der Versicherer verpflichtet ist, im Rahmen bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung eine bestimmte Summe an den "Anspruchsinhaber" zu zahlen, ist mangels der erforderlichen Bestimmtheit ebenfalls unzulässig.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 7.5.2015 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

VVG a.F. § 5a Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;

Gründe

I.