I.
Die Klägerin nimmt die beklagte Versicherung aus einem Teilkaskoversicherungsvertrag für den Transporter DM-AY 610 auf Ersatz von Brandschäden an dem Transporter sowie auf Ersatz von Dritten durch den Brand entstandener Schäden in Anspruch.
Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt des Brandes einen Wert von 4.231,38 EUR.
Die Beklagte zahlte am 27.11.2000 einen Betrag von 8.022,00 EUR zur Begleichung des Schadens an dem Kraftfahrzeug.
Die Klägerin verlangt mit der Klage den über den Fahrzeugwert hinausgehenden Ersatz von Drittschäden. Die Beklagte begehrt mit der Widerklage Rückzahlung, soweit sie durch die Zahlung vom 27.11.2000 im Hinblick auf den Fahrzeugwert des Transporters eine Überzahlung vorgenommen hat.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und der Widerklage in Höhe eines Betrages von 836,79 EUR stattgegeben.
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