I.
Der Betroffene ist durch Urteil des Amtsgerichts Essen vom 27. Juli 2004 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 100,- EUR verurteilt worden. Gegen ihn wurde ferner ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Zu den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen und zur Sache hat das Amtsgericht die folgenden Feststellungen getroffen:
"Der Betroffene führt seit 1999 mit einem Partner einen Weinbetrieb. Im Rahmen dieser Tätigkeit fährt er in der Regel zwei- bis dreimal die Woche bundesweit zu Kunden, um dort Proben durchzuführen. Bei diesen Fahrten werden jeweils mehrere Termine hintereinander durchgeführt. Neben dem Partner arbeiten in dem Betrieb drei Aushilfen, sowie drei Verkäufer in anderen Aufgabengebieten als der Betroffene.
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