Das Landgericht hat der Klägerin die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Widerklage zumindest im Ergebnis zu Recht versagt.
Die Klägerin, die mit ihrer Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld und Unkosten begehrt, wird als Fahrerin eines der unfallbeteiligten Fahrzeuge neben dessen Halter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch genommen. Nach Erhebung der Widerklage hat sie ihrem bisherigen Prozessvertreter, der weiterhin die Vertretung der beiden anderen Widerbeklagten ausübt, das Mandat entzogen und einen anderen Rechtsanwalt mit ihrer Prozessvertretung beauftragt. Für die Verteidigung gegen die Widerklage hat sie Prozesskostenhilfe begehrt. Das Landgericht hat diese mangels hinreichender Erfolgsaussicht versagt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|