KG - Urteil vom 02.06.1980
12 U 945/80
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DAR 1981, 56
DRsp I(123)254f
ES Kfz-Schaden E/15
VersR 1981, 536

Zur Höhe der nach einem Kraftfahrzeugunfall beanspruchten Nutzungsausfallentschädigung

KG, Urteil vom 02.06.1980 - Aktenzeichen 12 U 945/80

DRsp Nr. 1994/1812

Zur Höhe der nach einem Kraftfahrzeugunfall beanspruchten Nutzungsausfallentschädigung

Auf die Höhe der nach einem Kraftfahrzeugunfall beanspruchten Nutzungsausfallentschädigung hat das Alter des ausgefallenen Fahrzeugs keinen Einfluß; vom herangezogenen Tabellenwert ist daher kein Abschlag für schon ältere und stark verbrauchte Wagen (hier: über 8 Jahre alter, 152.709 km gelaufener Mercedes-Pkw) zu machen.

Normenkette:

BGB § 249 ;

Gründe: