Zur Höhe der nach einem Kraftfahrzeugunfall beanspruchten Nutzungsausfallentschädigung
KG, Urteil vom 02.06.1980 - Aktenzeichen 12 U 945/80
DRsp Nr. 1994/1812
Zur Höhe der nach einem Kraftfahrzeugunfall beanspruchten Nutzungsausfallentschädigung
Auf die Höhe der nach einem Kraftfahrzeugunfall beanspruchten Nutzungsausfallentschädigung hat das Alter des ausgefallenen Fahrzeugs keinen Einfluß; vom herangezogenen Tabellenwert ist daher kein Abschlag für schon ältere und stark verbrauchte Wagen (hier: über 8 Jahre alter, 152.709 km gelaufener Mercedes-Pkw) zu machen.