I. Die Berufung des Klägers gegen das am 04.04.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Leipzig - Az
z u r ü c k g e w i e s e n.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithilfe.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 135.687,44 EUR festgesetzt.
I.
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